Autoren

Klingenberger, David

Köhler, Bernd


Schlagwörter

InvestMonitor

Investitionsanalyse

Existenzgründung

Investitionen

Einzelpraxis

Berufsausübungsgemeinschaft

Publikation — Online-Journal: Zahnmedizin, Forschung und Versorgung

Titel
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2017

Untertitel
InvestMonitor Zahnarztpraxis

Herausgeber
IDZ, Institut der Deutschen Zahnärzte

Ort
Köln

Verlag
IDZ, Institut der Deutschen Zahnärzte

ISSN
2569-1805

Jahr
2018

Ausgabe
1

Issue
4

Seitenzahl
32

Erscheinungsdatum
13.12.2018

DOI
10.23786/2018-1-4

Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2017

InvestMonitor Zahnarztpraxis

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)/Düsseldorf das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Für das Jahr 2017 sind folgende zentrale Ergebnisse hervorzuheben: Die Übernahme einer Einzelpraxis war die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 66 % der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich auf 367.000 Euro und Iag damit etwa 7 % über dem Vorjahresniveau. Das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis betrug 504.000 Euro und lag somit 5 % unter dem Vorjahreswert. 27 % der zahnärztlichen Existenzgründer wählten die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft mit 35 % deutlich höher. Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte im Schnitt ein höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr. Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 412.000 Euro zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 342.000 Euro erforderte. Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt um 44 % über dem Niveau aIIgemeinzahnärztIicher Praxen lag, wurde bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen in der Regel ein gegenüber aIIgemeinzahnärztIichen Praxen um 80 % höheres Finanzierungsvolumen benötigt.







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